Der EuGH muss entscheiden, ob es sich bei der Grunderwerbsteuerverschonung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG um eine im Sinne der EU-Regularien verbotene Beihilfe handelt. Den dazu ergangenen BFH-Beschluss vom 30. Mai 2017 bespricht KUCERA-Partner Rolf Krauß (Taxation) in der Immobilien Zeitung. Mehr lesen…