Berichtigt ein Unternehmer eine Rechnung, so wirkt dies auf den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung der Rechnung zurück (Änderung der Rechtsprechung). Die Rechnung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG berichtigt werden. Steuerpartner Rolf Krauß von KUCERA bespricht das BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 in der Immobilien Zeitung. Mehr lesen…