Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sogenannten Schriftformheilungsklausen eine Absage erteilt. Das höchste Zivilgericht entschied damit einen seit langem geführten Streit. Die Vertragspraxis wollte durch die Verwendung solcher Klauseln die vorzeitige Kündigung eines langfristigen Mietvertrags unter Berufung auf einen Formmangel verhindern. Die Wirksamkeit solcher Klauseln waren umstritten. Schriftformheilungsklauseln seien mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 Bürgerliches Gesetzbuch […]

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