Steuerrecht. Für den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung über Bauleistungen reicht eine abstrakte Leistungsbeschreibung aus, sofern klar wird, auf welches konkrete Bauvorhaben sie sich bezieht. BFH, Urteil vom 15. Oktober 2019, Az. V R 29/19 (vormals V R 44/16) DER FALL Ein Dienstleistungsunternehmen in der Industriebranche machte Vorsteuern aus Rechnungen über Bauleistungen geltend, die es bezogen […]
Mehr lesen