Ein wesentlicher Punkt des Entwurfs des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes ist die Absenkung des regulären Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % in dem Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Für Vermietungsunternehmen sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: Der geänderte Steuersatz gilt, soweit der Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum des Umsatzes (hier: Zeitraum der Vermietung) zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 liegt. Entsprechende […]

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