Eine coronabedingte Nutzungseinschränkung gilt als Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen. Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung ist zum Jahresanfang in Kraft getreten. Bei staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen wird nun gesetzlich vermutet, dass sie die Geschäftsgrundlage beeinträchtigen. Damit wird § 313 BGB modifiziert und klargestellt, dass Nutzungseinschränkungen aufgrund von Corona-Maßnahmen eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Das […]

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