Mit dem Erwerb des Eigentums an einem Grundstück tritt der Erwerber gem. § 566 BGB grundsätzlich in die Rechte und Pflichten aus den an dem Grundstück bestehenden Mietverträgen ein. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch Gewerberaummietverträge. Besondere Relevanz kann vor diesem Hintergrund vereinbarten Baukostenzuschüssen zukommen. Sie können – insbesondere in Gewerbemietverträgen – wirtschaftlich signifikante Höhen erreichen, […]
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