KUCERA hat die Hotelkette B&B bei der Übernahme des Managements von neun Hotels der Covivio-Gruppe beraten. Die Hotels befinden sich an den Standorten Berlin Dreilingen, Düsseldorf-City, Düsseldorf-Ratingen, Offenbach, Hannover, Kassel, Köln-West, Schweinfurt und München-Putzbrunn. Die Häuser sollen modernisiert und neu eröffnet werden. Mehr lesen… Beratender KUCERA Partner war Matthias Frank (Hospitality). www.kucera.biz

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KUCERA hat die Coreo AG bei Ihrem ersten Immobilienverkauf aus dem Hydra Portfolio beraten. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus das in unmittelbarer Nachbarschaft des UNESCO-Weltkulturerbes Porta Nigra in Trier liegt. Verantwortlich für diesen Deal waren die KUCERA-Partner Jens Koch (Real Estate) und Rolf Krauss (Tax). Mehr lesen… www.kucera.biz  

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KUCERA hat die Isaria Wohnbau beim Erwerb des letzten freien Baufelds im Schwedler Carré im Frankfurter Ostend beraten. Seit 2007 entsteht auf dem ehemaligen Bahngelände ein Quartier für Einzelhandel, Büros und Wohnen. Isaria entwickelt zusammen mit Max Baum das Projekt „Schwedler Trio“, ein Ensemble bestehend aus zwei siebengeschossigen Gebäuden sowie einem Hochhaus mit 16 Geschossen. […]

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KUCERA hat die OFB bei dem Verkauf von zwei Wohnhäusern des dreiteiligen Projekts Hello im Europaviertel Darmstadt beraten. Käufer ist die Bayerische Apothekerversorgung (BApV). Die Gesamtfläche von 13.107,00 m² ist aufgeteilt auf 173 Wohnungen und auf eine Gastronomiefläche von 243 m². Ab dem dritten Quartal 2019 werden die Wohnungen voraussichtlich bezugsfertig sein. Mehr lesen… www.kucera.biz […]

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KUCERA hat die Al Zaman Group of Companies beim Ankauf von vier IntercityHotels in Deutschland beraten. Al Zaman ist eine im Oman ansässige, aber global tätige Unternehmensgruppe. Der Immobilien-Investmentmanager Invesco Real Estate war der Verkäufer. Die zur Deutsche Hospitality-Gruppe gehörenden Hotels befinden sich in Darmstadt, Mainz, Rostock und am Frankfurter Flughafen; sie werden auf Basis […]

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sogenannten Schriftformheilungsklausen eine Absage erteilt. Das höchste Zivilgericht entschied damit einen seit langem geführten Streit. Die Vertragspraxis wollte durch die Verwendung solcher Klauseln die vorzeitige Kündigung eines langfristigen Mietvertrags unter Berufung auf einen Formmangel verhindern. Die Wirksamkeit solcher Klauseln waren umstritten. Schriftformheilungsklauseln seien mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 Bürgerliches Gesetzbuch […]

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